Rechtsprechung
KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei mündlicher Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren; Herunterladen urheberrechtlich geschützter Bilddateien der Stadtplankartographie von einem Server; Berechtigung zum Vorsteuerabzug; Ansetzung von Umsatzsteuer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 294; ZPO § 920 Abs. 2
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei mündlicher Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.04.2005 - 16 O 658/04
- KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
Papierfundstellen
- BauR 2006, 1034
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
Die Kosten der Einschaltung eines Privatsachverständigen sind als notwendige Kosten des Rechtsstreits erstattungsfähig, soweit sie durch den Rechtsstreit veranlasst ("prozessbezogen") sind und eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die diese Kosten auslösende Maßnahme zum Zeitpunkt ihrer Veranlassung ("ex ante") als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 03, 1398 = AGS 03, 178; Senat, JurBüro 81, 1382 in ständiger Rechtsprechung). - BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02
Kosten der Schutzschrift I
Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
Erst dann ist ein vorbeugender Aufwand zur Abwehr im Rechtsstreit erforderlich und gehört zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits (vgl. BGH NJW 03, 1257 zu den Kosten einer vorsorglich eingereichten Schutzschrift). - OLG Hamm, 18.12.1995 - 23 W 454/95
Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
Denn die prozessbegleitende Beratung durch einen Privatgutachter ist erst dann prozessbezogen, wenn ein dem Sachverständigen zurechenbares Ergebnis - in der Regel als gutachtliche Stellungnahme - in den Rechtsstreit eingeführt wird (OLG Hamm, NJW-RR 96, 830;… OLG München a.a.O.). - OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95
Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten
Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05
Dass den in einem Gutachten niedergelegten technischen Ausführungen eines für das Fachgebiet öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Vorlage im Rechtsstreit ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. OLG München NJW-RR 95, 1470, Senat JurBüro 87, 754), bedarf keiner weiteren Begründung.
- VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom …
Nachdem im Verfügungsverfahren gerade kein Sachverständigengutachten durch das Gericht erholt wird, kommt dem Privatgutachten im Gegenteil erhöhte Bedeutung zu (OLG Bamberg vom 12.4.2010 NJW-RR 2010, 1681/1682; KG vom 3.4.2006 - 1 W 203/05 -juris Rn. 10; Herget in Zöller;… ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.;… Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 91 Rn. 161).Gerade dann wenn, wie hier, eine Partei ihre Behauptungen durch Vorlage eines Gutachtens zu untermauern versucht hatte, ist nicht zu erkennen, weshalb die Gegenseite unter dem anerkannten Gesichtspunkt der Waffengleichheit (KG vom 3.4.2006 -1 W 203/05 - juris Rn. 12;… Herget in Zöller, ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.;… Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 91 Rn. 160) die Einholung bzw. Erstellung eines Gutachtens nicht als sachdienlich und damit erforderlich ansehen durfte.